Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer — spürbar wird sie für viele Vermieter erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025. Sie zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, lässt sich aber nur mit wirksamer Vereinbarung im Mietvertrag umlegen.
Die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe tragen Vermieter und Mieter gemeinsam — nach einem gestuften Modell. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher Ihr Anteil.
Das Gebäudeenergiegesetz wird novelliert und soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen. Der Kern bleibt: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bis Mai 2026 muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen — daraus können neue Sanierungspflichten entstehen. Als Vermieter sind Sie oft unmittelbar verpflichtet; viele Ausnahmen für Selbstnutzer greifen für Sie nicht.
Heizkosten müssen weit überwiegend nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, nicht pauschal nach Fläche. Wer das versäumt, muss Kürzungen hinnehmen — dazu kommt die Nachrüstpflicht für fernablesbare Zähler bis Ende 2026.
Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert und gilt in angespannten Märkten wie Berlin. Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.