Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben. Für viele Vermieter wird sie aber erst jetzt konkret spürbar — nämlich in der Nebenkostenabrechnung für 2025, die im Lauf des Jahres 2026 erstellt wird.
Die gute Nachricht zuerst: Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie können sie anteilig auf Ihre Mieter umlegen — allerdings nur, wenn die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Fehlt diese Vereinbarung, tragen Sie die Steuer selbst.
Worauf es bei der Umlage ankommt
- Mietvertrag prüfen: Ohne wirksame Betriebskostenvereinbarung ist keine Umlage möglich.
- Verteilerschlüssel: im Standardfall nach Wohnfläche, sofern kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.
- Bescheid kontrollieren: Fehler bei Fläche oder Nutzung wirken sich Jahr für Jahr aus.
Was in Braunschweig und Berlin zählt
Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt stark von Ihrer Kommune ab: Die Gemeinden legen ihre Hebesätze selbst fest, und die Unterschiede sind erheblich. Zwischen Braunschweig und Berlin lohnt der genaue Blick ebenso wie zwischen Nachbargemeinden — über die tatsächliche Höhe entscheidet der lokale Hebesatz.
Ein zweiter Punkt verdient Aufmerksamkeit: Gegen das sogenannte Bundesmodell der Reform laufen Musterklagen, und einzelne Fragen sind höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Verfügt Ihr Bestand über baureife, unbebaute Grundstücke, kann zudem die optionale Grundsteuer C einzelner Kommunen relevant werden.