Kontakt

Wir hören zu, bevor wir Angebote machen.

Schreiben Sie uns über das Formular oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns mit Sorgfalt zurück — ohne Verteiler, ohne Standardvorlagen.

Anfrage

Schreiben Sie uns.

Pflichtfelder sind mit markiert. Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Nach Ihrer Anfrage

Wie es weitergeht.

  1. Rückmeldung

    Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, melden wir uns mit Sorgfalt zurück — schriftlich oder telefonisch, je nach Ihrem Wunsch.

  2. Erstgespräch

    Telefonisch oder vor Ort, etwa 30–60 Minuten. Eine Vorbereitung ist nicht nötig — wir hören zu und klären offene Punkte.

  3. Schriftliches Angebot

    Festpreis, vollständiger Leistungsumfang, keine versteckten Folgekosten. Sie entscheiden in Ruhe.

Häufig vorab gefragt

Bevor Sie schreiben.

Drei Fragen, die uns vor jedem Erstgespräch erreichen. Allgemeine Fragen zu Modellen und Leistungen beantworten wir auf der Startseite.

Muss ich für das Erstgespräch etwas vorbereiten?
Nein. Für das Erstgespräch ist keinerlei Vorbereitung erforderlich. Wir hören zu, klären offene Punkte und gehen Schritt für Schritt durch Ihre Situation. Falls für ein konkretes Angebot später bestimmte Unterlagen benötigt werden, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Nein. Erstgespräch und schriftliches Angebot sind grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Erst nach beidseitiger Unterschrift entstehen Kosten — und ausschließlich in der Höhe, die vorab schriftlich festgelegt wurde.
Wie schnell kann ein Wechsel umgesetzt werden?
Das hängt von der Restlaufzeit Ihres bisherigen Verwaltervertrags ab. Eine nahtlose Übernahme zum Stichtag setzt voraus, dass uns der Auftrag spätestens acht Wochen vor Vertragsende des Vorverwalters erteilt wird. Sofern die Vertragslaufzeit es zulässt, ist nach Absprache auch eine unterjährige Übernahme möglich. Den weiteren Ablauf — Unterlagenübergabe, Verwaltervollmacht und Stichtag — koordinieren wir direkt mit dem Vorverwalter; für Sie bleibt es bei der Unterschrift.