Heizkosten müssen weit überwiegend nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, nicht pauschal nach Fläche. Seit dem Abrechnungszeitraum 2025/2026 ist diese Vorgabe der Heizkostenverordnung verbindlich verschärft.
15 Prozent Kürzungsrecht bei Pauschalabrechnung
Das hat handfeste Folgen: Rechnet ein Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Mieter ihren Kostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung) — ein finanzieller Nachteil, der sich leicht vermeiden lässt.
Fernablesbare Zähler bis 31. Dezember 2026
Hinzu kommt die Technik. Neue Messgeräte müssen fernablesbar sein; nicht fernablesbare Altgeräte sind bis zum 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder auszutauschen. Wo fernablesbare Geräte installiert sind, haben Mieter zudem Anspruch auf regelmäßige — in der Regel monatliche — Verbrauchsinformationen. Das ist ein zusätzlicher organisatorischer Schritt, der korrekt umgesetzt werden will.