Die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe tragen seit einigen Jahren nicht mehr allein die Mieter, sondern Vermieter und Mieter gemeinsam — nach einem gestuften Modell.
Die Logik dahinter ist einfach: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter trägt. Wer das Gebäude energetisch verbessert, senkt also seinen eigenen Anteil. Bei sehr effizienten Häusern tragen Mieter den größeren Teil der Abgabe, bei ineffizienten kehrt sich das Verhältnis um.
Dabei geht es um wachsende Beträge. Der CO₂-Preis steigt weiter; 2026 wird er erstmals über die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt, zunächst innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Was heute überschaubar wirkt, fällt künftig stärker ins Gewicht.
Fehlt die Aufteilung, kürzt der Mieter
Die korrekte Aufteilung ist Pflicht — und Versäumnisse kosten: Bestimmt der Vermieter den Mieteranteil nicht oder fehlen die vorgeschriebenen Angaben in der Heizkostenabrechnung, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG) — und das unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft.
Für die richtige Einstufung nötig sind Brennstoffverbrauch, Emissionswerte und die Wohn- beziehungsweise Nutzfläche. Eine vollständige, nachvollziehbare Abrechnung erspart Rückfragen und Kürzungen.