Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz“, wird novelliert und soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen. Das parlamentarische Verfahren hat Anfang 2026 begonnen — einzelne Vorgaben können sich daher noch verschieben.
Der Kern bleibt: Bei einem Heizungstausch müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wann diese Pflicht greift, hängt an der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Stadt.
Für Braunschweig und Berlin gilt der 1. Juli 2026
In Großstädten muss die kommunale Wärmeplanung nach derzeitiger Rechtslage bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Für Städte wie Braunschweig und Berlin heißt das: Ab dem 1. Juli 2026 greift die 65-Prozent-Pflicht bei neuen Heizungen unmittelbar. Einen pauschalen Zwang, funktionierende Heizungen sofort auszutauschen, gibt es aber nicht — die Pflicht trifft vor allem den Tausch oder den Defekt.
Für Vermieter ist eine Besonderheit relevant: Anders als Selbstnutzer in Ein- und Zweifamilienhäusern sind Sie von vielen Übergangs- und Ausnahmeregelungen ausgenommen — Pflichten treffen Sie in der Regel unmittelbar. Wer größere Maßnahmen plant, sollte Förderung und Fristen früh prüfen.